Videoüberwachung im Strip-Club – Datenschutz mal anders

Videoüberwachung Stripclub

Auch in einem Stripclub ist eine Videoüberwachung möglich – wenn der Datenschutz eingehalten wird. Wer eine Videoüberwachungsanlage installiert, muss grundsätzlich auch Auskunft über den Umfang der gespeicherten Daten geben, selbst wenn es sich bei dem Objekt um ein Stripclub handelt; Dies hat das Verwaltungsrecht Mainz entschieden (Urteil vom 09.05.2019, Az. 1 K 760/18.MZ).

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