Für Striptease Tänzerin ist ihr Aussehen wichtig und auch wesentlicher Vertragsbestandteil bei einer beruflichen Tätigkeit. Hat eine Striptease Tänzerin Übergewicht, so rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung.
„Fristlose Kündigung einer Striptease-Tänzerin wegen Übergewichts“ weiterlesen