Kritik an der Filesharing Entscheidung des BGH


Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass bereits das Anbieten eines einzigen Liedes ein gewerbliches Ausmaß hat und infolge dessen ein urheberrechtlicher Auskunftsanspruch besteht.

Für die Musik- und auch “Abmahnindustrie” ein gutes Urteil, für alle Internetnutzer und Abmahnopfer leider nicht.

Mit dieser Entscheidung geht das Gericht deutlich über die Begründung des Gesetzgebers hinaus, der ganz bewusst hinsichtlich des Auskunftsanspruchs eine Rechtsverletzung im gewerblichen Bereich gefordert hat.
„Kritik an der Filesharing Entscheidung des BGH“ weiterlesen