Ein Bericht, der nur Teilwahrheiten vermittelt, kann rechtswidrig sein. Wer Tatsachen mitteilt, muss auch vollständig berichten. Werden nur Teilwahrheiten berichtet und Tatsachen unterschlagen, welche für den Betroffenen positiv sein können, ist dies unzulässig. (Landgericht Frankfurt, Urteil 30. April 2020, 2-03 364/19)
„Teilwahrheiten begründen einen Unterlassungsanspruch“ weiterlesen