Strafbarer Titelmissbrauch

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Wer einen gesetzlich geschützten Titel unberechtigt geführt, macht sich nach § 132a StGB eines Titelmissbrauchs strafbar. Der § 132a StGB regelt den Missbrauch von Titeln und Berufsbezeichnungen. Es ist gemäß dieser Norm somit verboten einen Titel zu führen, der den Anschein eines akademischen Grades erweckt, als auch eine der in dem Paragrafen geschützten Berufsbezeichnungen unberechtigt verwendet. Doch nicht jede unberechtigte Nennung führt gleich zu einer Strafbarkeit. Vielmehr entscheiden immer die Umstände des Einzelfalls.

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