Überwachungskamera kann das Persönlichkeitsrecht der Nachbarn verletzen

Überwachungskamera Nachbar

Wird an einer Hauswand eine Überwachungskamera installiert, kann diese das Persönlichkeitsrecht des Nachbarn verletzen. Eine Überwachungskamera am Nachbarhaus kann zu einem sogenannten Überwachungsdruck führen.

Das Landgericht Frankenthal hat in einem Streit zwischen Nachbarn entschieden, dass bereits die Möglichkeit der Überwachung ausreicht, um einen Überwachungsdruck auf Seiten des Nachbarn zu erzeugen. LG Frankenthal, Urteil vom 16.12.2020, Az. 2 S 195/19 „Überwachungskamera kann das Persönlichkeitsrecht der Nachbarn verletzen“ weiterlesen

Videoüberwachung – Keine Videokamera auf das Nachbargrundstück

Wer eine Videokamera zur Überwachung seines Grundstücks installiert, sollte vorsichtig sein. Insbesondere muss darauf geachtet werden, mit der Videokamera nicht in die Persönlichkeitsrechte des Nachbargrundstück oder Dritter einzugreifen. Denn die Videoüberwachung ist rechtlich heikel.

Denn wird ein Nachbar durch die Videoüberwachung gestört, insbesondere weil ein Teil seines Grundstückes mit überwacht wird, stellt dies ein Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar und der Nachbar kann gegen die Überwachung vorgehen.

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