Überwachungskamera kann das Persönlichkeitsrecht der Nachbarn verletzen

Wird an einer Hauswand eine Überwachungskamera installiert, kann diese das Persönlichkeitsrecht des Nachbarn verletzen. Eine Überwachungskamera am Nachbarhaus kann zu einem sogenannten Überwachungsdruck führen.

Das Landgericht Frankenthal hat in einem Streit zwischen Nachbarn entschieden, dass bereits die Möglichkeit der Überwachung ausreicht, um einen Überwachungsdruck auf Seiten des Nachbarn zu erzeugen. LG Frankenthal, Urteil vom 16.12.2020, Az. 2 S 195/19

Nachbar und Überwachungskamera

In dem vom Landgericht Frankenthal entschiedenen Fall ging es um zwei Nachbarn, welche bereits seit Jahren einen erbitterten Streit führen. Ein Hausbesitzer befürchtete, dass sein Grundstück unbefugt betreten werden könnte und hat daher an seiner Giebelwand eine Überwachungskamera installiert. Der Nachbar befürchtete, dass diese Kamera in unzulässiger Art und Weise sein Grundstück filme und er befürchtete eine Verletzung seiner Privatsphäre

Überwachungsdruck

Eine Überwachungskamera ist nur dann rechtmäßig angebracht, wenn sich die Überwachung einzig auf das eigene Grundstück beschränkt. Eine Überwachungskamera, welche auch eine Einsicht in das Grundstück des Nachbarn ermöglicht, ist unzulässig. Denn in diesem Fall wird das verfassungsrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht verletzt.

Nachweis der Rechtsverletzung

Schwierig ist häufig der Nachweis der Rechtsverletzung. Nach Ansicht der Frankenthaler Richter muss die Rechtsverletzung durch die Überwachungskamera nicht durch den Nachbarn nachgewiesen werden. Vielmehr reicht es aus, dass die Kamera ohne großen Aufwand das Nachbargrundstück überwachen kann. Auch aufgrund des bereits seit Jahren bestehenden Streites bestehend ausreichende Anhaltspunkte dafür, dass die Kamera gerade deswegen installiert worden ist, um sich vor dem Nachbarn schützen.

Die pfälzischen Richter entschieden somit, dass solche Kameras in Zukunft nicht mehr durch den Hausbesitzer montiert werden dürfen.

Rechtsanwalt Hoesmann

Bereits seit Jahren habe ich mit viel mit Nachbarn und Überwachungskameras zu tun. Durch Überwachungskameras wird auf Seiten der Betroffenen tatsächlich ein hoher Überwachungsdruck ausgeübt, müssen diese befürchten, sich nicht mehr frei und ungehindert auf ihrem Grundstück bewegen zu können.

Daher ist bei der Installation einer Überwachungskamera unbedingt darauf zu achten, dass diese nur das eigene Grundstück filmt. Um hier Ärger mit dem Nachbarn zu vermeiden empfehle ich, die Nachbarn frühzeitig über die Kamera und auch den Aufnahmebereich zu informieren.

Wenn trotz aller Versuche, die Angelegenheit einvernehmlich zu lösen, eine Einigung nicht möglich ist, stehe ich Ihnen gerne als Ansprechpartner zu Ihrer Verfügung. Ich bemühe mich hier, die Angelegenheit zunächst einvernehmlich außergerichtlich zu lösen. Wenn allerdings eine Einigung scheitert, setzen wir die Rechte unsere Mandanten auch gerichtlich mit Nachdruck durch.

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