Kein Unterlassungsanspruch bei gerichtlichen Äußerungen

Kein Unterlassungsanspruch bei gerichtlichen Äußerungen

Äußerungen aus anwaltlichen Schriftsätzen in Gerichtsverfahren können grundsätzlich nicht abgemahnt werden. Es bestehen aufgrund des Rechts auf wirkungsvollen gerichtlichen Rechtsschutz in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 2 I iVm 103 I GG) kein Unterlassungsanspruch bei gerichtlichen Äußerungen.

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