Unterlassungserklärung ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht

Unterlassungserklärung ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht

Bei der Formulierung einer Unterlassungserklärung ist immer größte Sorgfalt gefordert, besonders vorsichtig muss man bei der Formulierung „ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht“ sein. Sinn und Zweck einer Unterlassungserklärung ist es, die Wiederholungsgefahr wegen einer Rechtsverletzung auszuräumen. Die Wiederholungsgefahr wird regelmäßig durch eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung ausgeräumt. Meistens wird vom Gläubiger eine vorformulierte Erklärung mitgesendet, der Schuldner hat jedoch auch die Möglichkeit, eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben zu können.

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