Persönlichkeitsrechtsverletzung bei Veröffentlichung von Fotos einer im Bikini bekleideten Frau

kameraIn der Printausgabe der BILD wurde 2012 von einem Raubüberfall auf einen bekannten Profifußballer am Ballermann im Mallorca berichtet.

Zur visuellen Verdeutlichung dieses Vorfalls wurde in der Zeitung eine Fotografie des Fußballers am Strand gezeigt. Im Hintergrund dieses Fotos ist im rechten Bildrand eine Frau zu sehen, die auf einer Strandliege liegt und mit einem lilafarbenen Bikini bekleidet ist.

Die Frau in dem lilafarbenen Bikini sah darin eine Persönlichkeitsrechtsverletzung und beantragte daher, die Verleger der Bildzeitung zu verurteilen, eine erneute Veröffentlichung des Bildes zu unterlassen und ihr eine angemessene Entschädigung zu bezahlen.

Vor dem Oberlandegericht Karlsruhe (Urteil vom 14.05.2014 – 6 U 55/13) bekam die Klägerin zum Teil recht, die weitere Veröffentlichung des Bildes ist zu unterlassen. Einen Anspruch auf Entschädigung steht der Klägerin jedoch nach Ansicht der Karlsruher Robenträger nicht zu. „Persönlichkeitsrechtsverletzung bei Veröffentlichung von Fotos einer im Bikini bekleideten Frau“ weiterlesen