Schmerzensgeld für die Verletzung des Rechts am eigenen Wort in Höhe von 16.000€

DSCF4412Die Kanzlei Hoesmann hat in einem Verfahren gegen die öffentliche rechtliche Rundfunkanstalt des SWR vor dem Landgericht Potsdam ein Schmerzensgeld in Höhe von 16.000€ für die Klägerin errungen.

Der SWR hatte heimlich eine Film- und Tonbandaufnahme unserer Mandanten gemacht und diese veröffentlicht. „Schmerzensgeld für die Verletzung des Rechts am eigenen Wort in Höhe von 16.000€“ weiterlesen