Verpackungsgesetz – Welchen Namen müssen Händler angeben?

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Das Verpackungsgesetz bestimmt, dass Händler, welche Waren über das Internet verkaufen und versenden sich im Verpackungsregister mit Namen anmelden müssen.

Ziel des Verpackungsgesetzes ist, die Rücknahme und hochwertige Verwertung von Verpackungsabfällen zu gewährleisten. Registriert sich ein Händler nicht, stellt dies eine wettbewerbswidrige Handlung dar, welche abgemahnt werden kann. Für die Registrierung selber reicht es aus, wenn der Shopname oder die Geschäftsbezeichnung angegeben wird. Landgericht Bonn Urteil vom 29.07.2020, Az. 1 O 417/19  „Verpackungsgesetz – Welchen Namen müssen Händler angeben?“ weiterlesen