ARD und ZDF dürfen nicht bei Hauptversammlung des ADAC filmen

DSC_7953Der in die Kritik geratene deutsche Automobilclub ADAC hat beschlossen, dass die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten während der Hauptversammlung keinen Film und Tonaufnahmen machen dürfen. Von den Chefredakteuren der beiden Sender Thomas Baumann und Peter Frey wird das Filmverbot „als höchst bedauerlich“ bezeichnet.

Der ADAC ist berechtigt, zu bestimmen wer zu der Hauptversammlung Zutritt hat.

Journalisten haben keinen rechtlichen Anspruch auf die Teilnahme an privaten Veranstaltung. Die Hauptversammlung des ADAC ist rechtlich eine private Veranstaltung, auch wenn eine Vielzahl von Mitgliedern daran teilnehmen können. „ARD und ZDF dürfen nicht bei Hauptversammlung des ADAC filmen“ weiterlesen

Fotos von Gebäuden, Personen und Marken im öffentlichen Raum


Viele Fotografen wissen nicht, aber wenn Gebäude, Personen oder Marken in der Öffentlichkeit fotografiert werden, sind auch immer Rechte Dritter zu beachten. Allerdings bedeutet dies im Umkehrschluss nicht, dass damit ein generelles Fotoverbot im öffentlichen Raum einhergeht. Der Fall eines Landtagsabgeordneten der Piratenpartei erregte diesbezüglich mediale Aufmerksamkeit. Der Abgeordnete fotografierte im Kölner Hauptbahnhof das Markenlogo eines Supermarktes mit seinem Smartphone. Auf einigen Aufnahmen sind auch Beschäftigte des Supermarkts zu sehen. Kurz darauf forderte die Bundespolizei ihn dazu auf, alle Fotos zu löschen, anderweitig drohe Beschlagnahmung des Handys. Als Grund mahnte die Behörde Verletzung von Persönlichkeitsrechten an. Bis auf ein Bild musste letztendlich der Speicher des Handys geleert werden.

Wie sieht es in diesem Fall mit den Rechten des Fotografen aus und was ist generell beim Fotografieren von Gebäuden, Markenlogos und Personen im öffentlichen Raum zu beachten?
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