Heimliche Filmaufnahmen nicht pauschal unzulässig

Heimliche Film- und Fotoaufnahmen sind juristisch heikel, insbesondere wenn Personen gefilmt werden. Personen sind durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt und heimliche Filmaufnahmen können sogar strafbar sein, da diese einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellen können.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass jede heimliche Filmaufnahme pauschal unzulässig ist, da auch bei einem Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dieser Eingriff aufgrund der grundrechtlich geschützten Presse- und Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 GG gerechtfertigt sein kann. Dabei muss eine Abwägung zwischen Presse- und Meinungsfreiheit einerseits und dem Persönlichkeitsrecht andererseits vorgenommen worden. „Heimliche Filmaufnahmen nicht pauschal unzulässig“ weiterlesen