Auch in einem Stripclub ist eine Videoüberwachung möglich – wenn der Datenschutz eingehalten wird. Wer eine Videoüberwachungsanlage installiert, muss grundsätzlich auch Auskunft über den Umfang der gespeicherten Daten geben, selbst wenn es sich bei dem Objekt um ein Stripclub handelt; Dies hat das Verwaltungsrecht Mainz entschieden (Urteil vom 09.05.2019, Az. 1 K 760/18.MZ).
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Auf dem eigenen Grundstück darf man bekanntlich tun und lassen, was man will. Dazu gehört auch das Anbringen von Überwachungskameras, die das eigene Grundstück filmen. Erfasst eine solche Überwachung jedoch das tägliche Leben anderer Leute, sprich es wird auch der Nachbar gefilmt, ist dies nicht mehr erlaubt!
Die Aufzeichnung einer Autofahrt mittels Dashcam wird immer beliebter. Insbesondere in Russland avanciert die Nutzung einer Dashcam mittlerweile zum Trend, wobei hier der Spaßfaktor scheinbar im Vordergrund steht.