In einstweiligen Verfügungsverfahren wird zwischen einer Prozessbevollmächtigung und einer Zustellungsbevollmächtigung unterschieden.
Dieser feine Unterschied bedeutet, dass im Rahmen von einstweiligen Verfügungsverfahren Schreiben häufig den Mandanten, nicht aber den Anwälten zugestellt werden. Manche Anwälte sind verwundert, dass sie, obwohl sie vorgerichtlich auf die Abmahnung geantwortet haben, nicht kontaktiert werden. Der Grund liegt darin, dass nur eine wirksame Prozessbevollmächtigung eine wirksame Einbeziehung in das Verfahren bedeutet. „Einstweilige Verfügung Prozessbevollmächtigung und Zustellungsbevollmächtigung“ weiterlesen

Bei einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung kommt es vor allem auf eine richtige Unterlassungserklärung an. Nur mit einer Unterlassungserklärung kann wirksam die Wiederholungsgefahr ausgeschlossen werden.
Wenn man einen Rechtsanwalt beauftragt im Falle einer urheberrechtlichen Verletzung eine Unterlassungserklärung abzugeben, so ist zwingend darauf zu achten, dass der Rechtsanwalt auch die Originalvollmacht mit an den Unterlassungsgläubiger übergibt.