Wenn ein Unternehmen Werbung mit einem Standort oder mehreren Standorten macht, ist dies nur dann zulässig, wenn das Unternehmen auch tatsächlich an dem Ort vertreten ist. Es reicht für einen Standort nicht aus, wenn nur ein Briefkasten vor Ort ist und das Büro nur unregelmäßig besetzt ist. „Werbung mit Unternehmensstandorten“ weiterlesen