Das Landgericht Hamburg hat einem schwäbischen Whisky-Hersteller untersagt, sein Produkt unter dem Namen „Glen Buchenbach“ zu verkaufen. Der Namensteil „Glen“ stelle einen Verstoß gegen die EU-Verordnung zum Schutz geografischer Angaben bei der Spirituosenvermarktung dar, weil Verbraucher damit in die Irre geführt werden würden.