Heimliche Mithörer am Telefon sind als Zeugen unbeachtlich

icon_39Das heimliche Mithören eines Telefonats verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Zeugenaussagen eines heimlichen Mithörers sind daher vor Gericht unbeachtlich.

Am Telefon geschlossene Verträge sind immer wieder mal Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Häufig geht es dabei um die Frage, auf was sich die Vertragsparteien sich eigentlich geeinigt haben. Da es keine schriftliche Bestätigung gibt, kommt es auf den Inhalt des Gespräches selbst an.

Vor Gericht werden im Zweifel Zeugen benannt, die das Gespräch heimlich mitgehört haben sollen und den jeweiligen Inhalt daher bestätigen könnten.

Diese heimlich mitgehörten Telefonate sind jedoch juristisch sehr heikel. „Heimliche Mithörer am Telefon sind als Zeugen unbeachtlich“ weiterlesen