Politische Äußerungen eines Bürgermeisters auf Facebook sind gemäß des Verwaltungsgerichts München dem amtlichen Bereich zuzuordnen. Die bedeutet, dass bei einem Vorgehen gegen diese Äußerungen der Verwaltungsrechtsweg gewählt werden muss. „Politische Äußerungen eines Bürgermeisters sind dem amtlichen Bereich zuzuordnen“ weiterlesen