Verwaltungsgericht hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit der neuen Corona-Verordnung

Corona-Verordnung

Im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens gegen die neue Corona-Verordnung hat das Verwaltungsgericht Mainz ernste Zweifel am Vorliegen einer ausreichenden gesetzlichen Verordnungsermächtigung bezüglich der Corona-Verordnung geäußert.

Im Rahmen des Verfahrens hatte sich der Betreiber einer Tennishalle dagegen gewehrt, dass er den Betrieb nicht weiter fortführen kann. Auch wenn der Antrag im Ergebnis gescheitert ist, hat das Verwaltungsgericht Mainz deutliche Hinweise dahingehend gegeben, dass es Anträge gegen die Corona-Verordnung nicht per se für unzulässig und unbegründet erachtet.

Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 1. November 2020, 1 L 843/20.MZ

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