Das Bild wurde kostenlos zur Verfügung gestellt, muss trotzdem ein Name genannt werden?

Auch dies hängt wieder von dem Einzelfall ab. Wurde keine Vereinbarung getroffen ist das Namensnennungsrecht zu beachten. Hat der Fotograf das Foto jedoch zur freien Nutzung übergeben, ist in der Regel von einem Verzicht auf das Namensnennungsrecht auszugehen.