Nicht unbedingt. Es muss jedoch eine Zuordnung zwischen dem Bild und dem Namen des Fotografen möglich sein. Juristisch perfekt ist, wenn der Name direkt bei dem Bild selbst, jedoch ist auch ein Verweis im Impressum ausreichend.
Medienrecht, Urheberrecht und Wirtschaftsrecht
Nicht unbedingt. Es muss jedoch eine Zuordnung zwischen dem Bild und dem Namen des Fotografen möglich sein. Juristisch perfekt ist, wenn der Name direkt bei dem Bild selbst, jedoch ist auch ein Verweis im Impressum ausreichend.