Wie hoch ist der Schadensersatzanspruch, wenn das Namensnennungsrecht verletzt wird?

Die Höhe des Schadensersatzes berechnet sich anhand des fiktiven Wertes der Fotografie, welcher durch die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) ermittelt werden kann.
Die Höhe kann dabei, abhängig von der Art der Nutzung, bis zu über 1000 € pro Bild betragen.