Das Recht auf Verpixelung in der Medienberichterstattung – Philipp Guttmann

Fotorecht

In der heutigen digitalen Welt kann jeder schnell und einfach ein Foto mit seinem Smartphone anfertigen. Und auch Medien leben im Internet davon, ihre Themen mit Fotos zu unterlegen.

Ist jedoch eine Person auf den Fotos abgebildet, kommt das Recht am eigenen Bild ins Spiel – und das ist zweifacher Hinsicht: Sowohl derjenige, der jemand anderen fotografiert und dieses Bild veröffentlichen will, als auch derjenige, dessen Abbild öffentlich verbreitet wird, kommt mit dieser Thematik in Kontakt.

Darum ist es auch so wichtig, sich der Grundzüge des Rechts am eigenen Bild bewusst zu sein, um zu wissen, welche Rechte man hat und was insbesondere die Medien (nicht) dürfen.

Unser Mitarbeiter Philipp Guttmann hat sich im Rahmen einer universitären Bachelor Arbeit mit dem Thema der Verwechslung in den Medien und dem Recht auf am eigenen Bild auseinandergesetzt. Wir freuen uns, dass diese mit zwölf Punkten bewertete Arbeit und auf der Webseite publiziert werden darf. „Das Recht auf Verpixelung in der Medienberichterstattung – Philipp Guttmann“ weiterlesen

Das Recht am eigenen Bild – oder warum Straßenfotografie juristisch heikel ist

Im Austreetfotogenblick wird im Netz diskutiert, ob Menschen überhaupt auf der Straße fotografiert werden dürfen. Hintergrund der Diskussion ist eine Klage gegen einen Fotografen. Dieser sieht sein fotografische Freiheit gefährdet und hat zur Finanzierung des Prozesses eine Crowd-Funding Aktion gestartet. So lobenswert der Einsatz des Fotografen ist, so aussichtslos ist allerdings seine Verteidigung. Straßenaufnahmen sind seit jeher juristisch sehr heikel und Menschen sind durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt.

In dem folgenden Beitrag zeige ich, warum die Streetfotografie so heikel ist. „Das Recht am eigenen Bild – oder warum Straßenfotografie juristisch heikel ist“ weiterlesen

Neuer Aufsatz auf photoscala.de – Fotografieren verboten?

Rechtsanwalt Tim M. Hoesmann hat einen Aufsatz auf photoscala.de veröffentlicht. In diesem setzt er sich mit der Strafbarkeit des Fotografierens auseinander:

Viele Fotografen glauben, dass das Fotografieren an und für sich unproblematisch ist und erst eine spätere Veröffentlichung rechtliche Probleme mit sich bringt. Dies ist jedoch nicht der Fall: schon der Versuch des Fotografierens wie auch das Fotografieren können unter bestimmten Voraussetzungen eine Straftat sein, unabhängig davon, ob die Aufnahme zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden soll. „Neuer Aufsatz auf photoscala.de – Fotografieren verboten?“ weiterlesen

Aufsatz bei photoscala.de – Das Recht am eigenem Bild

Herr Rechtsanwalt Hoesmann hat auf der Seite von photoscala.de einen Aufsatz über “Das Recht am eigenem Bild” veröffentlicht. In diesem geht es vor allem um das Spannungsfeld zwischen dem Interesse des Fotografen an Personenaufnahmen und dem Interesse der abgebildeten Personen selbst. Insbesondere wird auf die Fragen eingegangen, wann Bilder auch ohne Einwillung der abgebildeten Person verwendet werden dürfen. „Aufsatz bei photoscala.de – Das Recht am eigenem Bild“ weiterlesen