Stress mit Grund – die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien

stempelManchmal liest man Beschwerden von Künstlern, dass „schon wieder“ eines ihrer Werke von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert wurde. Doch was ist diese Prüfstelle und was macht diese eigentlich?

Wir bringen etwas Licht in dieses Instituts und zeigen am Beispiel von Bushido, was dies praktisch bedeutet. „Stress mit Grund – die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien“ weiterlesen

Keine Fotos von Polizisten


Fotografieren von Polizisten ist immer eine heikle Angelegenheit.
Für die Presse hat das BVerwG entschieden, dass es Pressefotografen erlaubt ist, Polizisten zu fotografieren, da sich diese auf das auf die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit berufen können.

Dieses Recht gilt jedoch nicht für alle Fotografen.
Das VG Göttingen hat nunmehr entschied, dass das Fotografieren eines Polizisten durch den “einfachen” Bürger nicht gerechtfertigt ist und eine aufgrund der Fotografien durchgeführte Identitätsfeststellung gerechtfertigt war.
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Mein Kampf bleibt weiterhin verboten


Das Oberlandesgericht München hat das Veröffentlichungsverbot für kommentierte Auszüge aus dem Buch „Mein Kampf“ von Adolf Hitler bestätigt.

Hintergrund ist die geplante Veröffentlichung einer kommentierten Ausgabe durch einen britischen Verlag.
Auf Antrag des Freistaates Bayern hatte das Landgericht München zu Beginn des Jahres eine einstweilige Verfügung erlassen, mit der die Veröffentlichung untersagt wurde.

Der Verlag hatte unter argumentiert, dass die geplante Publikation mit dem Titel “Das unlesbare Buch” ein wissenschaftliches Werk sei, in dem gerade einmal 1% des Originalwerks exemplarisch zitiert würde. Die Textübernahmen seien daher durch das urheberrechtliche Zitatrecht gerechtfertigt. Das Verbot der Veröffentlichung komme zudem einer Zensur gleich.

Dies hat das Oberlandesgericht – wie bereits das Landgericht – anders gesehen.
Die Berufung wurde laut mündlicher Urteilsbegründung im Wesentlichen mit folgenden Erwägungen zurückgewiesen:
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Urheberrecht verbietet Nachdruck von “Mein Kampf”


Das Landgericht München hat aus urheberrechtlichen Gründen einem Verbotsantrag des Freistaates Bayern gegen einen englischen Verleger stattgegeben und die Herstellung und Verbreitung kommentierter Auszüge aus Hitlers „Mein Kampf“ verboten.
Die Veröffentlichung wurde dem Verleger jetzt erneut durch das Gericht untersagt und eine am 25. Januar 2012 erlassene einstweilige Verfügung bestätigt. Zur Begründung verweist die Kammer darauf, dass die geplante Publikation nicht vom Zitatrecht gedeckt ist.

Der verklagte Verleger plant unter Berufung auf das urheberrechtliche Zitatrecht kommentierte Auszüge aus „Mein Kampf“ zu verbreiten.
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Kein presserechtlicher Anspruch auf Fotoaufnahmen in der Oper

Die Kölner Oper ist nicht verpflichtet, einem Fotojournalisten der Axel-Springer AG Aufnahmen während einer Theaterpremiere zu erlauben.
Dieses hat das Verwaltungsgericht Köln mit einem Urteil vom 05.05.2011 entschieden.
Hintergrund des Streits war die Premiere “Samson und Dalila”, welche wegen ihrer umstrittenen Massenvergewaltigungs- und Nacktszenen im Fokus der Öffentlichkeit stand.

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