Kein Lichtbildschutz in der Schweiz?

icon_04Schweiz und Deutschland sind enge Nachbarn – nicht jedoch im Urheberrecht. Obwohl die Schweiz wie auch Deutschland mehrere internationale Verträge über Urheberrechte unterschrieben haben, gibt es einen großen Unterschied im Urheberrecht zwischen den beiden Länder : die Schweizer kennen den Lichtbildschutz nicht.

In Deutschland schützt §72 UrhG das Ergebnis der Arbeit des Lichtbildners. Dies bedeutet, dass Schnappschüsse und weniger künstlerische Aufnahmen durch das Urheberrecht geschützt sind. Aus diesem Grund sind fast alle Bilder in Deutschland urheberrechtlich geschützt.

Die Schweizer kennen dieses Recht nicht. Bedeutet es, dass Schnappschüsse und einfache Fotografien in der Schweiz nicht geschützt sind und Fotografen bei einem Bilddiebstahl keinen Rechtsschutz haben?

Das ist nicht so einfach, wie immer mit der Schweiz. „Kein Lichtbildschutz in der Schweiz?“ weiterlesen

Verlust der privaten Bildrechte an WhatsApp?

MicroIn einem ausführlichen Interview mit dem ORF hat Rechtsanwalt Hoesmann zu den Nutzungsbedingen von WhatsApp Stellung genommen. Hintergrund waren Medienberichte, in denen es hieß, dass Nutzer sämtliche Rechte an ihren Fotos verlieren, wenn sie ihre privaten Bilder über den Smartphone-Mitteilungsdienst WhatsApp verschicken würden.

Diese Nutzungsbedingungen wurden in vielen Medien falsch zitiert, denn es ist zwischen den Statusmeldungen und den privaten Nachrichten zu unterscheiden. Private Nachrichten bleiben auch bei WhatsApp privat und dürfen nicht durch WhatsApp verwendet werden. „Verlust der privaten Bildrechte an WhatsApp?“ weiterlesen

Haftung für Fotos einer Werbeagentur

icon_44Viele Unternehmen lassen sich durch eine Werbeagentur ihren Internet- und Facebook-Auftritt erstellen und gehen davon aus, damit rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Ein Trugschluss, denn im Ergebnis ist immer derjenige rechtlich verantwortlich, in dessen Namen der Internetauftritt oder auch Facebook-Auftritt betrieben wird.

Der bloße Verweis auf eine beauftragte Werbeagentur reicht also im Falle einer urheberrechtlichen Verletzung keinesfalls aus. Vielmehr ist der Auftraggeber und Betreiber einer Webseite zur Abgabe einer Unterlassungserklärung verpflichtet.
Dieses hat in einem durch die Kanzlei Hoesmann geführten Verfahren das Landgericht Hamburg (Beschluss von 23.04.2014, Az. 310 O 165/14) noch einmal deutlich in seiner Entscheidung betont.

In seiner Entscheidung für das Landgericht zur Begründung aus: „Haftung für Fotos einer Werbeagentur“ weiterlesen

Interview für den ORF

orfRechtsanwalt Hoesmann hat heute dem ORF, dem österreichischen Rundfunk ein Interview zu den Nutzungsbedingungen von WhatsApp gegeben.

In dem Interview ging es vor allem um die Frage, was WhatsApp mit den Inhalten seiner Nutzer machen darf. Rechtsanwalt Hoesmann betonte in dem Interview für den Rundfunk, dass es einen Unterschied zwischen den privaten Nachrichten der Nutzer und den öffentlichen Statusmeldungen gibt.

„Interview für den ORF“ weiterlesen

Stellungnahme zu WhatsApp und den Nutzungsbedingungen

whatsappZur Zeit wird in den Medien und auch unter Juristen viel über die Nutzungsbedingungen von WhatsApp diskutiert. Immer wieder wird dabei auch behauptet, dass WhatsApp mit privaten Bildern seiner Nutzer Werbung machen dürfte.

Dies stimmt nicht. In einem Beitrag des Journalisten Andreas Rickmann hat Rechtsanwalt Hoesmann zu den Nutzungsbedingungen Stellung genommen:

WhatsApp braucht Rechte, um Daten zu übertragen. Bezogen auf die Profilbilder heißt das: WhatsApp muss das Recht haben, diese Bilder anzeigen zu dürfen.

Aus Punkt 5 B der Nutzungsbedingungen geht hervor, dass der Dienst die Profilbilder der Nutzer in Verbindung mit WhatsApp nutzen darf. Das alles gilt ausschließlich für den Status. Es ist falsch, aus Punkt 5 der Nutzungsbedingungen abzuleiten, dass dies auch für versendete Bilder in Privatnachrichten und Gruppenchats gilt.
Aufgrund seines Geschäftsmodells hat WhatsApp zudem kein Interesse, in Privat-Chats versendete Bilder zu nutzen.

Lesen Sie den ganzen Artikel hier: „Stellungnahme zu WhatsApp und den Nutzungsbedingungen“ weiterlesen

Interview für RTL

HoesmannRechtsanwalt Hoesmann durfte als Rechtsexperte für den Fernsehsender RTL Stellung zu einem Urteil über die Löschung von Bildern beim Ex-Partner geben.

Üblicherweise gelten einmal gemachte Zustimmungen in Fotoaufnahmen und eine Zustimmung kann nur bei besonderen Umständen widerrufen werden. Solche besonderen Umstände sah jetzt das Oberlandesgericht Koblenz in einer Trennung des Paares und entschied, dass der Partner die intimen Fotos aus der Beziehung löschen muss. (OLG Koblenz, Urt. v. 20.05.2014 – 3 U 1288/13)

„Interview für RTL“ weiterlesen

Plagiate von Musikstücken – Interview von RA Hoesmann auf StarFM

gitarreRechtsanwalt und Medienanwalt Hoesmann ist von dem Radiosender StarFM zum Thema des Plagiats von Musikstücken interviewt worden.

Hintergrund ist das weltbekannte Lied „Staway to Heaven“ von Led Zeppelin aus dem Jahr 1971. Nunmehr behauptet ein Rechtsanwalt, dass das Intro des Liedes „Taurus“ der Gruppe „Spirit“ zustände, welche dieses bereits 1968 veröffentlicht hätte.

Von Seiten Led Zeppelin´s und auch dem Label Warner Music gab es keine Stellungnahme zu den Vorwürfen.

Ein Plagiat selbst ist die Anmaßung einer fremden geistigen Leistungen. Ob tatsächlich ein Plagiat vorliegt hängt auch immer von den Umständen des Einzelfalls ab, denn es macht einen Unterschied ob es eine legitimen Übernahme einer freier oder frei gewordener Ideen ist, oder die bewusste Übernahme oder Kopie der geistigen Leistung eines dritten. „Plagiate von Musikstücken – Interview von RA Hoesmann auf StarFM“ weiterlesen

François Charlet neuer Mitarbeiter der Kanzlei

_DSC0283-ChaletWir freuen uns mit François Charlet einen neuen Mitarbeiter in unserer Kanzlei zu begrüßen. Herr Charlet kommt aus der Schweiz und hat an einen Universität in Lausanne einen LL.B in Schweizerischen Recht und einen LLM. in Rechtsfragen, Kriminalität und Sicherheit der Informationstechnologie erworben. Juristisch interessiert sich Herr Chalet für das IT Recht, insbesondere für das Urheber-, Medien- und Datenschutzrecht. Privat hält er Vorträge über diese Fächer und er betreibt einen Blog auf Französisch zu aktuellen juristischen Themen. Später plant er als Rechtsanwalt in der Schweiz zu arbeiten.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Der Blog des Kollegen Charlet: http://francoischarlet.ch/

Stellungnahme in der FAZ von Rechtsanwalt Hoesmann

fasRechtsanwalt Hoesmann hat in der FAZ zu der Affäre Edathy und die möglichen rechtlichen Folgen des geplanten Verbots von sog. „Posing Fotos“ Stellung genommen. Bei „Posing Fotos“ sind die Kinder in der Regel nackt, es steht aber kein sexueller Kontext bei diesen Fotos im Vordergrund. Der Handel mit diesen Nacktbildern von Kindern ist bislang straflos.

„Stellungnahme in der FAZ von Rechtsanwalt Hoesmann“ weiterlesen

Interview auf StarFM – Rechtliche Fallstricke von Livestreams

starfm

Livestreams erfreuen sich einer immer größeren Beliebtheit im Internet. Gerade viele Sportsfreunde nutzen die Möglichkeit, um die, eigentlich nur im Pay-TV gegen Bezahlung zu sehenden Fußballspiele ihrer Lieblings Mannschaft, sich kostenlos im Internet auf Livestream Seiten anzugucken.

Juristisch bislang ungeklärt ist die Frage, ob das Anschauen eines solchen Livestreams rechtlich legal ist oder nicht.

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