In einem ausführlichen Interview mit dem ORF hat Rechtsanwalt Hoesmann zu den Nutzungsbedingen von WhatsApp Stellung genommen. Hintergrund waren Medienberichte, in denen es hieß, dass Nutzer sämtliche Rechte an ihren Fotos verlieren, wenn sie ihre privaten Bilder über den Smartphone-Mitteilungsdienst WhatsApp verschicken würden.
Diese Nutzungsbedingungen wurden in vielen Medien falsch zitiert, denn es ist zwischen den Statusmeldungen und den privaten Nachrichten zu unterscheiden. Private Nachrichten bleiben auch bei WhatsApp privat und dürfen nicht durch WhatsApp verwendet werden.
Dies heißt jedoch nicht, dass man unbesorgt seine Bilder alle Freunde und Bekannt verschicken sollte. Gerade bei intimen Bildern ist Vorsicht geboten, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein eifersüchtiger Ex-Partner die Bilder nicht doch gegen den Willen des abgebildeten Person publizieren könnte.
Lesen Sie das ganze Interview mit Rechtsanwalt Hoesmann hier: