Gewinnbenachrichtigung von PayPal


Aufgrund eines technischen Versehens hat der Internetbezahldienst zahlreiche Gewinnbenachrichtigung per E-Mail mit der Überschrift “Willste? Kriegste. Sie haben 500 Euro gewonnen” verschickt.

Im Gegensatz zu vielen Spam Nachrichten handelte es sich bei dieser E-Mail von Paypal um eine echte Gewinnbenachrichtigung; dies macht den Fall juristisch interessant und dem Empfänger steht ein Zahlungsanspruch zustehen.

Hintergrund ist der § 661 a BGB, der dem Empfänger einen Anspruch auf den versprochenen Gewinn gibt.

Zunächst hat sich Paypal nur über die Facebook Seite für den technischen Fehler entschuldigt, was jedoch für die Auszahlung des Gewinns unerheblich ist.

Erst ein paar Stunden später wurde eine weitere E-Mail von Paypal an die Nutzer versandt, in welcher die Gewinnbenachrichtigung wegen Irrtums angefochten wurde.
Damit ist dann leider auch die zwischenzeitliche Hoffnung einiger Nutzer auf die unverhofften 500€ verpufft, da die unverzügliche Anfechtung bei einer nachweislich irrtümlich versendeten Erklärung möglich ist.

Zu diesem Thema wurde Rechtsanwalt Hoesmann in der BILD Zeitung auch zitiert:
http://www.bild.de/digital/internet/paypal/paypal-500-euro-falscher-gewinn-30746562.bild.html

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