Land Berlin gewinnt Rechtsstreit die Internet-Domain berlin.com


Wie das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin in einer Pressemitteilung erklärte, hat die Stadt Berlin den Rechtsstreit um die Domain “berlin.com” vor dem Kammergericht Berlin gewonnen.

Die Domain “berlin.com” wurde von eine US-Unternehmen genutzt, um Informationen über die Hauptstadt Berlin zu bereitzustellen.

Das Unternehmen hatte im Februar 2011 eine neue Version der Domain berlin.com mit Informationen über die Hauptstadt Berlin in deutscher Sprache freigeschaltet. Entsprechend der Unterlassungsklage des Landes Berlin hat das Kammergericht bestätigt, dass durch die Verwendung der Domain „berlin.com“ das nach § 12 BGB geschützte Namensrecht des Landes Berlin verletzt wird und bewusst eine Verwechslungsgefahr (sog. „Zuordnungsverwirrung“) zu dem offiziellen Stadtinformationssystem Berlin.de gestiftet wird.


Rechtsanwalt Hoesmann
Anmerkung Rechtsanwalt Hoesmann
Zunächst erscheint es etwas überraschend, dass ein US-Unternehmen für eine .COM Domains, welche auch im Ausland betrieben wird, in Deutschland verklagt wird.
Durch die Informationen in deutscher Sprache ist jedoch ein direkter Bezug nach Deutschland eröffnet und nach dem bei internationalen Domain Streitigkeiten geltenden Territorial-Prinzip ist ein direkter Bezug zum jeweiligen Land ausreichend, um eine entsprechende gerichtliche Verantwortlichkeit in dem Land begründen zu können.

Durch das Urteil wird dem US Unternehmen nunmehr untersagt, Informationen über die Hauptstadt Berlin auf der Domain berlin.com bereitzustellen. Das Urteil besagt nicht, dass die Domain berlin.com nicht in anderer Art und Weise durch das US Unternehmen genutzt werden kann.

Dieses Urteil zeigt einmal wieder, wie wichtig es ist seinen Namen möglichst umfassend und rechtzeitig zu schützen.
Dazu gehören auch die Domains. Selbst wenn diese nicht genutzt werden sollen, sollten möglichst auch die Hauptdomains rechtzeitig gesichert werden, bevor es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.

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