Ungefragte Bildbearbeitung ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht

kameraDer Urheber eines Fotos ist immer der Fotograf – dies ist eine Tatsache, die im Fotorecht eine erhebliche Rolle spielen kann. Inesbesondere reagieren Fotografen zum Teil sehr alllegerisch, wenn ihre Bilder ohne ihre Zustimmung bearbeitet werden.

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass der Fotograf eine nachträgliche Bearbeitung auch durch seine Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen kann. „Ungefragte Bildbearbeitung ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht“ weiterlesen