Der Journalist Jens Weinreich, der unter anderem 2009 den Grimme online Award für seine journalistische Leistungen bekommen hat, wurde jetzt für die Übernahme eines Textes der Nachrichtenagentur dapd von der bekannten Hamburger Inkassokanzlei KSP abgemahnt.
Die Kanzlei KSP wirft Weinreich vor, unberechtigt einen Text von AP Deutschland verwendet zu haben. Neben einer Löschung des Textes fordert die Kanzlei auch eine Vergütung für die übernommene Textpassage.
Dieses ist für Jens Weinreich eine gute Gelegenheit, sich doch einmal sich mit der Höhe der Vergütungen auseinanderzusetzen. So schreibt die Kanzlei KSP in ihrem Abmahnschreiben, dass die hypothetische Lizenzgebühr bei dem übernommenen Artikel bei 300 € läge.
Weinreich weist in seinem Artikel darauf hin, dass diese Vergütungsregeln nach seiner Ansicht kaum einer Überprüfung seitens des Gerichts standhalten.
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