Journalisten dürfen versteckte Kameras nutzen

03Der Einsatz versteckter Kameras ist Journalisten unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Wie z.B. der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem richtungsweisenden Urteil am 24. Februar 2015 entschieden hat.

In diesem Fall ging es um den Einsatz versteckter Kameras im Rahmen einer Reportage der Verbraucherschutz-Sendung »Kassensturz« des Schweizer Fernsehens (SF DRS) aus dem Jahr 2003 über eine irreführende Beratung eines Versicherungsmaklers. „Journalisten dürfen versteckte Kameras nutzen“ weiterlesen

Urheberrecht vs. Meinungsfreiheit


Das Urheberrecht wird immer wieder mal gerne verwendet, um auf die öffentliche Berichterstattung Einfluss zu nehmen und die Publikation negativer Dokumente zu unterbinden.
Denn vertrauliche Dokumente können urheberrechtlich geschützt sein und deren Publikation trotz eines öffentlichen Interesses die Rechte des Urhebers verletzen.
Das Urheberrecht gilt jedoch nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nicht unbeschränkt.
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