Erkennbarkeit auf Fotos – Das Recht am eigenen Bild

DSCF0601Als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts garantiert das Recht am eigenen Bild jedem Menschen, selbst über die Veröffentlichung von Fotos zu entscheiden, auf denen er abgebildet ist. Daher dürfen Fotos in der Regel also nur dann veröffentlicht werden, wenn die abgebildete Person in die Veröffentlichung eingewilligt hat. „Erkennbarkeit auf Fotos – Das Recht am eigenen Bild“ weiterlesen

Das Recht am eigenen Bild – oder warum Straßenfotografie juristisch heikel ist

Im Austreetfotogenblick wird im Netz diskutiert, ob Menschen überhaupt auf der Straße fotografiert werden dürfen. Hintergrund der Diskussion ist eine Klage gegen einen Fotografen. Dieser sieht sein fotografische Freiheit gefährdet und hat zur Finanzierung des Prozesses eine Crowd-Funding Aktion gestartet. So lobenswert der Einsatz des Fotografen ist, so aussichtslos ist allerdings seine Verteidigung. Straßenaufnahmen sind seit jeher juristisch sehr heikel und Menschen sind durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt.

In dem folgenden Beitrag zeige ich, warum die Streetfotografie so heikel ist. „Das Recht am eigenen Bild – oder warum Straßenfotografie juristisch heikel ist“ weiterlesen