Schadensersatz für unberechtigte Bildernutzung im Internet


Im Augenblick liegen uns zahlreiche Abmahnungen wegen der vermeintlichen Verletzung von Namensnennungsrechten vor. Hier geht es insbesondere um Bilder, welche auf der Plattform aboutapixel zum Kauf angeboten werden.
Bei den Abmahnungen eines Erfurter Rechtsanwaltes werden erhebliche Schadensersatzforderungen geltend gemacht, welche sicherlich in dieser Form vor Gericht nicht zu halten sind.

Es ist richtig, dass unter Umständen ein Schadensersatz zu zahlen ist, wenn unberechtigt Bildrechte verletzt werden.
Wie hoch allerdings der zu zahlenden Schadensersatz ist, ist umstritten.
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Recht auf Namensnennung

streetfoto-3Fotografen freuen sich, wenn ihre Fotos erscheinen. Noch mehr freuen sie sich, wenn auch ihr Name genannt wird.

Häufig wird der Name jedoch unterschlagen oder erscheint völlig losgelöst vom Bild-Ort.

Namensnennung für Fotografen

Die Vorschrift des § 13 UrhG als Teil des Urheberpersönlichkeitsrechts gibt jedem Fotografen das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft an dem vom ihm geschaffenen Werk, sprich dem Foto. Der Fotograf hat also einen gesetzlichen Anspruch auf Nennung seines Namens.

Hintergrund dieser Vorschrift ist sowohl der Schutz des ideellen Interesses des Fotografen, mit seiner Fotografie in Verbindung gebracht zu werden, als auch sein materielles Interesse durch die mögliche Werbewirkung einer Veröffentlichung seines Namens, da dessen Nennung Folgeaufträge nach sich ziehen kann.
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Fragen zum Urheberrecht für Fotografen

Was habe ich für Rechte an meinen Fotos? Sind eigentlich alle Fotografien geschützt? Muss ich meine Fotos mit dem © – Copyright Zeichen versehen? Diese und über 30 häufige Fragen von Fotografen zum Urheberrecht beantwortet die neue “FAQ Foto und Urheberrecht” von Rechtsanwalt Hoesmann aus Berlin.
Die Kanzlei Hoesmann aus Berlin ist speziell ausgerichtet auf die Themen Urheberrecht, Medienrecht und Wirtschaftsrecht. Wir vertreten bundesweit Mandanten und sind auch gerne für Sie aktiv.

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    Strafbare Schulfotografie?

    Das Geschäftsmodell der Schulfotografie erfreut sich bei vielen Fotografen großer Beliebtheit.

    Der Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hat in einem Grundsatzurteil über die Rechtmäßigkeit des Angebots von Schulfotografen entschieden. Der BGH sieht bereits in dem Angebot des Fotografen von Sachleistungen oder Geldleistungen an die Schule die Möglichkeit einer Bestechung, da einem Amtsträger ein Vorteil angeboten wird.

    „Strafbare Schulfotografie?“ weiterlesen

    Aufsatz: Model Release und Recht

    Bei (professionellen) Fotoshootings mit Personen wird in Regel ein Vertrag mit dem Model geschlossen, in dem die wesentlichen Eckpunkte bezüglich der Bildrechte aufgeführt sind. Dieser Vertrag wird auch als „Model Release“ bezeichnet. Bei so einem Vertrag geht es im Grunde immer um die Frage, welche Rechte der Fotograf an den Bildern hat und welche Rechte beim Model verbleiben.

    Herr Rechtsanwalt Hoesmann hat sich in einem neuen Aufsatz bei photoscala.de mit dem Thema auseinandergesetzt und gibt Tipps, auf welche Punkte geachtet werden sollten.

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      http://photoscala.de/Artikel/Der-Fotograf-und-das-Fotomodell

      Ein Muster finden Sie hier: Model Release Vertrag

      Buchtipp: Erfolg als Fotograf

      Anfang September erschien das neue Buch „Erfolg als Fotograf: Wie man sein Können optimal präsentiert“. In diesem gibt Photoconsultant Dr. Martina Mettner Fotografinnen und Fotografen hinsichtlich ihrer beruflichen Entwicklung praktische Tipps und viele wertvolle Hinweise.

      Gerade in einem immer härter werdenden Markt ist es für Fotografen wichtig, weiter zu planen als nur bis ans Ende des technischen Workflows. Die Frage, wie man sichtbar für potenzielle Kunden ist, sollte ebenso bedacht werden wie die Überlegung, ob man klar und deutlich kommuniziert, was man anzubieten hat. Kurz gesagt hängt der Erfolg als kommerzieller Fotograf viel weniger von der Güte der eigenen Fotos ab als vom Aufbau einer dauerhaften Kundenbeziehung.

      Das Buch “Erfolg als Fotograf” ist Ratgeber und spannende Lektüre. Es setzt bewusst nach dem technischen Workflow an und beschäftigt sich mit der Entwicklung des eigenen Profil und der eigenen fotografischen Handschrift und vor allem der richtigen Vermaktung und Präsentation seiner Bilder. Ergänzend enthält das 216-Seiten-Buch eine eigenes Kapitel und viele Anmerkungen zum Thema Wettbewerbs- und Lizenzrecht des bekannten Berliner Medienrechtlers, Rechtsanwalt Tim Hoesmann.

      Leseprobe:

      http://issuu.com/fotofeinkost/docs/erfolg_als_fotograf_teaser

      Amazon

      http://www.amazon.de/Erfolg-als-Fotograf-optimal-pr%C3%A4sentiert/dp/3981386906/ref=sr_1_3?ie=UTF8&s=books&qid=1285053153&sr=8-3

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