Wird ein Foto unberechtigt im Internet veröffentlicht, stellt dies eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, wenn Personen auf dem Bild erkennbar sind. Bei Fotos im Internet besteht zudem die Gefahr, dass dieses kopiert und auf neue Webseiten eingestellt werden könnten. Daher wird bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen regelmäßig auch verlangt, dass eine mögliche zukünftige Persönlichkeitsrechtsverletzung ausgeglichen werden soll. Diese Forderung ist jedoch nicht immer gerechtfertigt, wie das OLG Dresden entschied. (OLG Dresden, Urteil vom 13.2.2018 – 4 U 1234/17) „Geldentschädigung für zukünftige Persönlichkeitsrechtsverletzung“ weiterlesen

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied, dass kein Anspruch auf eine Geldentschädigung wegen grober Beleidigungung besteht, wenn die Beleidigungung im persönlichen Umfeld ausgesprochen wurde und keine Breitenwirkung in der Öffentlichkeit entstanden ist.
Auch Menschen, die zufällig neben einem Prominenten stehen und auf einem Foto abgebildet werden, haben einen Unterlassungsanspruch wegen der ungenehmigten Publikation.