Geldentschädigung für zukünftige Persönlichkeitsrechtsverletzung

 

Wird ein Foto unberechtigt im Internet veröffentlicht, stellt dies eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, wenn Personen auf dem Bild erkennbar sind. Bei Fotos im Internet besteht zudem die Gefahr, dass dieses kopiert und auf neue Webseiten eingestellt werden könnten. Daher wird bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen regelmäßig auch verlangt, dass eine mögliche zukünftige Persönlichkeitsrechtsverletzung ausgeglichen werden soll. Diese Forderung ist jedoch nicht immer gerechtfertigt, wie das OLG Dresden entschied. (OLG Dresden, Urteil vom 13.2.2018 – 4 U 1234/17)

Zukünftige Persönlichkeitsrechtsverletzung

Das Oberlandesgericht Dresden hat entschieden, dass die bloße abstrakte Möglichkeit einer zukünftigen Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht ausreicht, um eine höhere Geldentschädigung zu fordern. Zwar ist nach Ansicht der Dresdener Robenträger bei einer Internetveröffentlichung für die Höhe der Geldentschädigung zu berücksichtigen, dass diese jedenfalls für gewisse Zeit weiter zugänglich bleiben kann – jedoch sind zukünftige Rechtsverletzungen nicht automatisch gegeben.

Betroffene muss Nachweise bringen

Das Gericht führt aus, dass es hier Aufgabe des Betroffenen ist es, hinsichtlich des Ausmaßes der Verbreitung und den Auswirkungen auf das zukünftige Persönlichkeitsrecht näher auszuführen. Die bloße abstrakte Möglichkeit reicht noch nicht aus für eine erhöhte Geldentschädigung. Nur dann, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die auch auf eine zukünftige persönlich als Rechtsverletzung schließen lassen, ist eine höhere Geldentschädigung möglich.

Einschätzung Rechtsanwalt Hoesmann
Die Frage der Geldentschädigung bei unberechtigten Publikationen im Internet ist gerichtlich umstritten. Dabei kommt es tatsächlich immer auf die Umstände des Einzelfalls an. Wichtig für die Frage eine möglichen Geldentschädigung ist es daher, konkrete Rechtsverletzungen darzulegen und mehr als nur die abstrakte Möglichkeit einer zukünftigen Rechtsverletzung aufzuzeigen.

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