Filesharing-Abmahnungen, also eine Abmahnung wegen des unerlaubten Verwendens einer Musiktauschbörse sind für einige Kanzleien zu einem lohnenden Geschäft geworden.
Bislang war es für die Kanzleien immer sehr einfach, da der Inhaber des Telefonanschlusses in der Regel auch für den Anschluss verantwortlich war, sprich der Inhaber musste für den Urheberrechtsverstoß haften, egal ob er den Verstoß begangen hat, oder nicht.
Jetzt sorgt der Bundesgerichtshof mit einer Grundsatzentscheidung für Aufsehen: Eltern müssen nach Ansicht der Karlsruher Richter nur unter bestimmten Umständen für den illegalen Musiktausch ihrer Kinder im Internet haften. Falls Eltern ihre Kinder über die Rechtswidrigkeit der Tauschbörsen aufgeklärt und keinen konkreten Anlass zu Misstrauen haben, können sie für finanzielle Schäden nicht verantwortlich gemacht werden. (BGH Urteil vom 15. November 2012 – I ZR 74/12 – Morpheus)
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