Haftung der Eltern bei Filesharing der Kinder beschränkt


Filesharing-Abmahnungen, also eine Abmahnung wegen des unerlaubten Verwendens einer Musiktauschbörse sind für einige Kanzleien zu einem lohnenden Geschäft geworden.

Bislang war es für die Kanzleien immer sehr einfach, da der Inhaber des Telefonanschlusses in der Regel auch für den Anschluss verantwortlich war, sprich der Inhaber musste für den Urheberrechtsverstoß haften, egal ob er den Verstoß begangen hat, oder nicht.

Jetzt sorgt der Bundesgerichtshof mit einer Grundsatzentscheidung für Aufsehen: Eltern müssen nach Ansicht der Karlsruher Richter nur unter bestimmten Umständen für den illegalen Musiktausch ihrer Kinder im Internet haften. Falls Eltern ihre Kinder über die Rechtswidrigkeit der Tauschbörsen aufgeklärt und keinen konkreten Anlass zu Misstrauen haben, können sie für finanzielle Schäden nicht verantwortlich gemacht werden. (BGH Urteil vom 15. November 2012 – I ZR 74/12 – Morpheus)
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Facebook-Fanseite haftet für Urheberrechtsverletzung


Das Landgericht Stuttgart (Urteil vom 20.07.12, Az. 17 O 303/12) hat entschieden, dass der Betreiber einer Facebook-Unternehmensseite für Urheberrechtsverletzungen seiner “Fans” haftet, wenn er trotz Kenntnis einer Urheberrechtsverletzung das beanstandete Foto nicht entfernt.

Hintergrund war auf ein Facebookseite eingestelltes Bild, dass nicht durch den Seitenbetreiber selbst, sondern durch einen Dritten eingestellt worden ist und der Seitenbetreiber trotz Kenntnisnahme nicht das Bild gelöscht hat.
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Risiken bei Facebook


Für die Zeitung Super Illu habe ich in einem ausführlichen Artikel zu den möglichen Risiken bei Facebook Stellung genommen. Insbesondere geht es um Fragen der Haftung bei sogenannten “Facebook-Parties”, der Beachtung von Persönlichkeitsrechten und auch den Bereich des Urheberrechts. Hier können schnell (teure) Fehler gemacht werden.
Aber auch im Arbeitsrecht und sogar bei Versicherungen können Äußerungen bei Facebook relevant sein.
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Urteil: Haftung für Fotos in eingebundenen RSS-Feeds

Fotos sind umfassend durch das Urheberrecht geschützt. Das gilt auch für Bilder, die Bestandteil eines RSS-Feeds sind. In einer durch die Kanzlei Hoesmann erwirkten Entscheidung hat das Landgericht Berlin (Beschluss vom 15.03.2011, Akz. 15 O 103/11) entschieden, dass das Einbinden von Bildern über RSS-Feeds in die eigene Webseite gegen das Urheberrecht des Fotografen verstößt, auch wenn der Webseitenbetreiber auf diesen Umstand ausdrücklich hinweist.

Lesen Sie den Volltext des Urteils auf presserecht-aktuell.de.

Wenn Sie Fragen zum Fotorecht, Medienrecht oder Urheberrecht haben, stehen wir Ihnen gerne als Rechtsanwaltskanzlei zu Ihrer vollen Verfügung.

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    Rechtsanwalt Hoesmann

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    Volltext – LG Berlin 15 O 103/11