Haftung der Eltern bei Filesharing der Kinder beschränkt


Filesharing-Abmahnungen, also eine Abmahnung wegen des unerlaubten Verwendens einer Musiktauschbörse sind für einige Kanzleien zu einem lohnenden Geschäft geworden.

Bislang war es für die Kanzleien immer sehr einfach, da der Inhaber des Telefonanschlusses in der Regel auch für den Anschluss verantwortlich war, sprich der Inhaber musste für den Urheberrechtsverstoß haften, egal ob er den Verstoß begangen hat, oder nicht.

Jetzt sorgt der Bundesgerichtshof mit einer Grundsatzentscheidung für Aufsehen: Eltern müssen nach Ansicht der Karlsruher Richter nur unter bestimmten Umständen für den illegalen Musiktausch ihrer Kinder im Internet haften. Falls Eltern ihre Kinder über die Rechtswidrigkeit der Tauschbörsen aufgeklärt und keinen konkreten Anlass zu Misstrauen haben, können sie für finanzielle Schäden nicht verantwortlich gemacht werden. (BGH Urteil vom 15. November 2012 – I ZR 74/12 – Morpheus)


Rechtsanwalt Hoesmann
Anmerkungen Rechtsanwalt Hoesmann
Dieses Urteil ist seiner Deutlichkeit zu begrüßen, verhindert es doch das unbeschränkte Haftungsrisiko des Anschlussinhabers. Bislang gab es für den Anschlussinhaber wenig Möglichkeiten, bei einem über seinen Anschluss begangenen Verstoß, sich aus der Haftung befreien zu können. Selbst bei offensichtlichen Widersprüchen wurde eine Haftung des Anschlussinhabers bejaht.
Durch dieses Urteil des obersten deutschen Gerichtes wird die unbeschränkte Haftung des Anschlussinhabers aufgehoben und die Verteidigungsmöglichkeiten des Anschlussinhabers gestärkt.

Auch zeigt sich wieder einmal, wie wichtig eine gute und konsequente Verteidigung gegen die Forderungen der Abmahnkanzleien ist. Auch wenn in den Abmahnschreiben immer suggeriert wird, man sie immer schuld, ist dies nicht immer gegeben.
Daher sollte eine Abmahnung immer durch einen Rechtsanwalt überprüft werden. Es besteht nach unserer Erfahrung fast immer die Möglichkeit, gegen die Abmahnung als solche oder doch zumindest gegen die Höhe der geforderten Strafe vorgehen zu können.

Wir haben als Urheberrechtskanzlei eine große Erfahrung bei Filesharing.- und Abmahnfällen und stehen Ihnen gerne zu Ihrer Verfügung, wenn Sie eine Abmahnung bekommen haben.

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