Bei Urheberrechtsverletzungen kann die Wiederholungsgefahr regelmäßig nur durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung ausgeräumt werden. Häufig wird im Rahmen einer Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung mit zugeschickt.
Bestimmung der Höhe einer Vertragsstrafe bei Wiederholung einer Urheberrechtsverletzung
Kommt es zur Verletzung von Urheberrechten, so kann der Verletzer die Wiederholungsgefahr durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausräumen. Dabei verpflichtet sich der Verletzer nicht nur zur Unterlassung der Urheberrechtsverletzung, sondern auch zur Zahlung einer Vertragsstrafe, wenn er erneut das Urheberrecht verletzt. „Bestimmung der Höhe einer Vertragsstrafe bei Wiederholung einer Urheberrechtsverletzung“ weiterlesen