Die Kanzlei Hoesmann hat sich in einem Rechtsstreit gerichtlich gegen das Handelsblatt durchgesetzt. Das Handelsblatt hat Fotografien unseres Mandanten unter Missachtung des Urheberrechts publiziert.
Das Landgericht Frankfurt folgt der Rechtsauffassung unserer Kanzlei, dass die Fotos unberechtigt verwendet worden sind. ( Landgericht Frankfurt 30. November 2020, Az. 2-06 O 403/20). Die vom Landgericht Frankfurt erlassene einstweilige Verfügung wurde durch Abgabe einer Unterlassungserklärung seitens des Handelsblattes als endgültige Regelung akzeptiert. „Handelsblatt unterliegt im Streit um Urheberrecht“ weiterlesen

Das soziale Netzwerk YouNow wird im Augenblick eine kontroverse diskutiert. Über YouNow können sich Internetnutzer, vornehmlich Jugendliche filmen und die Daten live in das Internet Streamen. Im Januar 2015 wurden auf der Plattform 16 Millionen Minifilme publiziert.
Das Handelsblatt setzt sich in einem Artikel mit den Fallstricken des Urheberrechts im Netz auseinander.