Indizien für den Missbrauch einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht

Missbrauch Abmahnung Wettbewerbsrecht

Der Missbrauch eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht liegt vor, in der Abmahnung sachfremde Motive zugrunde liegen. Wann ein solcher Missbrauch eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht vorliegt, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Das Oberlandesgericht Köln entschied jetzt, dass eine Abmahnung rechtsmissbräuchlich sein kann, wenn marginale Verstöße mit einem hohen Streitwert abgemahnt werden und zudem Zweifel an einem konkreten Wettbewerbsverhältnis bestehen.

OLG Köln, Urteil vom 28.02.2020 – 6 U 238/19

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Rechtsmissbrauch der Abmahnung im Urheberrecht

rechtsmissbrauch

Verfolgt ein Fotograf aktiv die Rechte an seinen Fotos und geht mit anwaltlicher Hilfe gegen Urheberrechtsverletzungen, sprich den Diebstahl seiner Bilder vor, ist schnell der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs im Raum. Hintergrund ist, dass eine Abmahnung nur dann berechtigt ist, wenn der mit der Abmahnung geltend gemachte Unterlassungsanspruch besteht und die Abmahnung nicht rechtsmissbräuchlich erfolgte (BGH GRUR 2019, 1044 Rn. 12 = WRP 2019, 1475 – der Novembermann, mwN). Die Verletzung des Urheberrechts und der daraus folgende Unterlassungsanspruch ist in aller Regel gegeben. Daher stützen sich viele Rechtsverletzer auf den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs der Abmahnung – häufig zu Unrecht.

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