Jugendschutz spielt im Internet eine wichtige Rolle und Webseitenbetreiber sollten darauf achten, dass ihre Webangebote nicht gegen den Jugendschutz verstoßen. Denn Verstöße gegen den Jugendschutz können abgemahnt werden und Abmahnungen ziehen in der Regel immer Probleme und Kosten nach sich. Besser ist es, im Vorfeld zu handeln und Abmahnungen wegen eines möglichen Verstoßes gegen den Jugendschutz zu vermeiden.
Wann eine Webseite gegen den deutschen Jugendschutz verstößt, ist immer eine Frage des Einzelfalls. Auf der einen Seite sind pornografische und voll-erotische Angebote unstreitig ein Verstoß gegen den Jugendschutz, auf der anderen Seite ist jedoch nicht jeder entblößte Busen ein Verstoß.
Es gilt beim Jugendschutz immer zu prüfen, ob Darstellung auf der Webseite geeignet ist, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen. „Jugendschutz im Internet“ weiterlesen