In einem von der Kanzlei Hoesmann geführten Verfahren entschied das Amtsgericht Charlottenburg, dass die ungefragte Verbreitung von Kinderbilder über WhatsApp ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht ist. Die Eltern sind befugt, gegen eine Weiterverbreitung von Fotos ihrer Kinder über WhatsApp vorzugehen
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