Rechtsanwalt Tim Hoesmann hat in der Zeitung Fototest zu der rechtlichen Problematik von Kinderbildern auf Facebook umfangreich Stellung genommen.
Kinderbilder auf Facebook
Kinderbilder auf Facebook sind rechtlich durchaus kritisch, da auch immer die Persönlichkeitsrechte der Kinder mit zu beachten sind. Leider beobachte ich immer wieder, dass Eltern zum Teil sehr sorglos mit den Aufnahmen ihrer Sprösslinge umgehen. Ich als Medienrechtler rate den Eltern, mit Kinderfotos auf Facebook vorsichtig zu sein. Leider beobachte ich immer wieder, dass es bei Eltern Streit wegen Kinderbildern bei Facebook gibt.
Kinder haben Persönlichkeitsrecht
Auch Kinder haben ein Persönlichkeitsrecht, was von den Eltern beachtet werden muss. Teil dieses Persönlichkeitsrecht ist es, zu bestimmen, ob und wenn ja welche Fotos publiziert werden dürfen. Gerade wenn das Kind über 14 Jahre alt ist, hat es ein Mitspracherecht.
Zustimmung beider Eltern
Dabei sind beide Erziehungsberechtigten in der Entscheidung gleichberechtigt. Insbesondere wenn die Eltern in Trennung leben, ist trotzdem eine gemeinsame Entscheidung über das ob und wie der Publikation von Kinderbildern notwendig. Daher sollten sich Eltern im Vorfeld überlegen, wie sie Kinderbilder publizieren wollen. Insbesondere sollten auch Großeltern, Onkel und Tanten über den Umgang mit den Kinderbildern auf Facebook informiert werden.
Lesen Sie den ganzen Beitrag in der aktuellen Fototest, das Heft ist im Handel erhältlich.