Interview von RA Hoesmann zu den Kohl Tonbändern

hoesmann-zapp-klFür das Medienmagazin »Zapp« des NDR hat Rechtsanwalt Hoesmann zu den rechtlichen Problemen rund die Gesprächsprotokolle, die Heribert Schwan von Helmut Kohl aufgenommen hat, als Experte für Medienrecht Stellung genommen.

Der Journalist und Publizist Heribert Schwan hat auf Grundlage dieser Protokolle ein Buch herausgegeben. Bei diesen Protokollen handelt es sich um Mitschnitte von über 600 Stunden Gespräch des Altkanzlers mit Heribert Schwan. Gedacht waren diese Protokolle für eine Biografie.

Nachdem es zu einem Zerwürfnis zwischen Helmut Kohl und Heribert Schwan kam, wurde diese Biografie nie vollständig publiziert. Die Tonbänder wurden durch ein Urteil des OLG Köln Helmut Kohl zugesprochen.

Gleichwohl hatte Heribert Schwan zuvor Kopien der Tonbänder angefertigt und auf Grundlage der Gespräche ein eigenes, nicht durch den Altkanzler autorisiertes Buch herausgegeben. „Interview von RA Hoesmann zu den Kohl Tonbändern“ weiterlesen

Altkanzler Kohl hat das Recht auf seine Tonbandaufnahmen

MicroHelmut Kohl führte mit dem Journalisten Heribert Schwan einen umfangreichen Prozess über die Herausgabe von Tonbandaufnahmen, welche im Rahmen eines gemeinsamen Buchprojekts aufgenommen wurden.

Mit Urteil vom 1. August 2014 hat das Oberlandesgerichts Köln die Berufung des Journalisten Dr. Heribert Schwan gegen das Urteil vom Landgericht Köln, das ihn zur Herausgabe von Tonbändern an Dr. Helmut Kohl verurteilt hatte, zurück. Im Ergebnis muss der Journalist die Tonbandaufnahmen an Helmut Kohl herausgeben.

Der Herausgabeanspruch des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl umfasst 200 Tonbänder, auf welchen er sich von dem Journalisten Gespräche im Umfang von 630 Stunden aufzeichnen ließ. Gegenstand der Gespräche waren die Lebenserinnerungen von Helmut Kohl, welche durch den Journalisten als Ghostwriter in einer Biographie verarbeitet werden sollten. Die Zusammenarbeit zwischen dem Journalisten und Helmut Kohl beendete der Altkanzler vorzeitig und verlangte daraufhin die Herausgabe der Tonbänder. „Altkanzler Kohl hat das Recht auf seine Tonbandaufnahmen“ weiterlesen

Interview über die Herausgabe der Kohl Tonbänder

DRadioFür Deutschlandradio Kultur hat Rechtsanwalt Hoesmann in einem Interview zu dem Prozess um die Herausgabe der Tonbänder des Journalisten Heribert Schwan Stellung genommen.

Hintergrund ist, dass Heribert Schwan für die Autobiografie von Helmut Kohl umfangreiche Interviews mit dem Altkanzler geführt hat. Diese Interviews wurde auf Tonbändern aufgenommen, insgesamt 630 Stunden. Nachdem es zu einem Zerwürfnis zwischen Kohl und seinem Autobiografen kam, fordert Helmut Kohl nunmehr die Herausgabe der Tonbänder.

Das Gericht in der ersten Instanz, das Landgericht in Köln entschied zu Gunsten von Helmut Kohl. Gegen dieses Urteil hat Heribert Schwan Rechtsmittel eingelegt, sodass jetzt das OLG Köln über den Rechtsstreit urteilen muss.

Rechtsanwalt Hoesmann wies im Rahmen des Interviews darauf hin, dass es sich bei Mitschnitt nicht um einen zur Veröffentlichung bestimmten Mitschnitt handelte. Daher greifen presserechtliche Veröffentlichungs-Grundsätze nicht. Vielmehr geht es auch um grundgesetzliche Persönlichkeitsrecht, welches besagt, dass jedermann selbst und allein bestimmen darf, wer sein Wort aufnehmen soll sowie ob und von wem seine auf einem Tonträger aufgenommene Stimme wieder abgespielt werden darf. „Interview über die Herausgabe der Kohl Tonbänder“ weiterlesen