Für das Medienmagazin »Zapp« des NDR hat Rechtsanwalt Hoesmann zu den rechtlichen Problemen rund die Gesprächsprotokolle, die Heribert Schwan von Helmut Kohl aufgenommen hat, als Experte für Medienrecht Stellung genommen.
Der Journalist und Publizist Heribert Schwan hat auf Grundlage dieser Protokolle ein Buch herausgegeben. Bei diesen Protokollen handelt es sich um Mitschnitte von über 600 Stunden Gespräch des Altkanzlers mit Heribert Schwan. Gedacht waren diese Protokolle für eine Biografie.
Nachdem es zu einem Zerwürfnis zwischen Helmut Kohl und Heribert Schwan kam, wurde diese Biografie nie vollständig publiziert. Die Tonbänder wurden durch ein Urteil des OLG Köln Helmut Kohl zugesprochen.
Gleichwohl hatte Heribert Schwan zuvor Kopien der Tonbänder angefertigt und auf Grundlage der Gespräche ein eigenes, nicht durch den Altkanzler autorisiertes Buch herausgegeben.
Aus juristischer Sicht interessant ist, ob er damit gegen seinen Vertrag als Biograf oder die Persönlichkeitsrechte von Helmut Kohl verstoßen hat. Das Gericht in Köln hat bei dem Urteil über die Tonbänder »nur« über die Frage entschieden, wem die Tonbänder gehören, nicht aber, was mit dem Inhalt geschieht.
Heribert Schwan betont, er sei nicht nur der Ghostwriter und Biograf gewesen, sondern auch immer Journalist. Und als Journalist sei es zulässig, über die Inhalte der Gespräche zu berichten.
Im Ergebnis wird diese Frage durch eine juristische Abwägung zu entscheiden sein. Auf der einen Seite wird das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und auf der anderen Seite die Persönlichkeitsrechte von Helmut Kohl stehen.