Fotos bei Trauerfeier

friedhof

Ein jeder kennt diese Situationen, die privater sind, als alles andere. Momente die mit niemandem geteilt werden sollen und erst Recht nicht in der Öffentlichkeit breitgetreten werden sollen. Insbesondere bei Trauerfeiern wollen die wenigsten Menschen fotografiert werden, sondern sind lieber mit sich und ihrer Trauer allein.

Trotzdem gibt es immer wieder Bilder von Beerdigungen in der Öffentlichkeit.
Demnach stellt sich die Frage: Dürfen in der Öffentlichkeit in jeder Situation Fotos angefertigt werden?

Mit dieser Frage musste sich vor wenigen Wochen das Gericht in Frankfurt/Oder befassen, das im Ergebnis das Fotografieren einer Trauerfeier für unzulässig erklärte.

Das Persönlichkeitsrechte der trauernden Gäste und Familienangehörigen wiegt schwerer, als das Recht der Meinungs- und Pressefreiheit der Allgemeinheit beziehungsweise des Fotografen. „Fotos bei Trauerfeier“ weiterlesen

Urheberrecht vs. Meinungsfreiheit


Das Urheberrecht wird immer wieder mal gerne verwendet, um auf die öffentliche Berichterstattung Einfluss zu nehmen und die Publikation negativer Dokumente zu unterbinden.
Denn vertrauliche Dokumente können urheberrechtlich geschützt sein und deren Publikation trotz eines öffentlichen Interesses die Rechte des Urhebers verletzen.
Das Urheberrecht gilt jedoch nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nicht unbeschränkt.
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