Zugriff des Vorgesetzten auf dienstliche E-Mails des Mitarbeiters

Zugriff E-Mail Postfach Mitarbeiter

Der Zugriff auf dienstliche E-Mails des Mitarbeiters durch den Vorgesetzten ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Der Zugriff ist regelmäßig nur dann erlaubt, wenn es zum einen erforderlich ist und zudem auch verhältnismäßig ist.

Hintergrund dessen ist, dass hier zwingend die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten sind. Ein Zugriff ist immer nur in einem begründeten Einzelfall erlaubt. Die bloße Abwesenheit des Mitarbeiters reicht regelmäßig nicht aus, um einen Zugriff auf sein E-Mail Postfach zu begründen. „Zugriff des Vorgesetzten auf dienstliche E-Mails des Mitarbeiters“ weiterlesen

Mitarbeiterfotos nur mit Einwilligung

image-KopieDas Bundesarbeitsgericht (8 AZR 1010/13) hat entschieden, dass die Veröffentlichung von Videoaufnahmen eines Arbeitnehmers, im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit, bei einer schriftlichen Einwilligung auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiter publiziert werden dürfen. Der Arbeitnehmer hatte die Löschung des Imagevideos verlangt, nachdem er das Unternehmen verlassen hatte. „Mitarbeiterfotos nur mit Einwilligung“ weiterlesen