Im Urheberrecht gibt es verschiedene Nutzungsrechten. Diese Nutzungsrechte können vom Urheber dem jeweiligen Nutzer seines Werkes übertragen werden. Häufig werden alle Nutzungsrechte zusammen übertragen. Dabei macht es durchaus Sinn, gerade aus Sicht des Urhebers, zu prüfen, ob tatsächlich immer alle Nutzungsrecht übertragen werden müssen. Hintergrund dessen ist, dass für jede Einräumung eines Nutzungsrecht eine gesonderte Lizenz verlangt werden kann.
Daher ist es sinnvoll für die Urheber, aber auch für die Nutzer, zu wissen, welche Nutzungsrecht im Urheberrecht geregelt sind.

Wer gegen eine Abmahnung wegen eines Online-Fotodiebstahls mit der Begründung vorgeht, er habe die Rechte an diesem Bild inne, muss dies auch beweisen. Das Landgericht Düsseldorf hat in einem Urteil entschieden, dass die Beweislast denjenigen trifft, der sich auf die ihm eingeräumten Nutzungsrechte beruft. (Az.: 12 O 211/14); sprich der Abmahner muss den Beweis erbringen, dass er abmahnen darf. 